Platzregeln ab dem 30. März 2024

Orientierung auf dem Grün

Die Platzregeln richten sich nach den Gegebenheiten des Platzes. Sie beschreiben die individuellen Hindernisse des Grüns und den Umgang mit ihnen. Sie ergänzen die gültigen Golfregeln des Deutschen Golf Verbandes, sie sind nicht als Ersatz zu verstehen.
Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatus) des Deutschen Golfverbandes mit folgenden Zusätzen:

Turniere und RPR-Runden sind handicaprelevant und es werden 9 Löcher gespielt.

Bei 18 Loch wird die Runde 2 x gespielt.

1. AUS (Regel 18.2 a/b)

              „Aus“ ist durch weiße Pfähle gekennzeichnet.

              Neu: Auf Bahn 1 verläuft rechts vom Abschlag bis hinter dem Grün eine Ausgrenze.

2.1 Penalty Areas (Regel 17)

              Die Grenzen sämtlicher Penalty Area werden durch rote Pfähle gekennzeichnet.

Neu: Auf der rechten Seite Bahn 1 (Bunkerhöhe) ist die Penalty Area mit roten Pfählen und grüner Kappe gekennzeichnet und somit Spielverbotszone mit Betretungsverbot. Gemäß Regel 17.1 e muss durch die Spielverbotszone Erleichterung mit 1 Strafschlag in Anspruch genommen werden. Strafe für das Betreten oder Spielen aus der Spielverbotszone: Disqualifikation durch die Spielleitung wegen schwerwiegenden Verstosses der Verhaltensrichtlinien Regel 1.2 b.

 2.2 Dropzone

An Bahn 2 (Abschlagbereich Damen und links hinter dem Grün) darf der Spieler die Dropzone an der Penalty Area als zusätzliche Erleichterungsmöglichkeit in Anspruch nehmen.

 3.1 Kahlstellen auf dem Golfplatz durch Umbau bzw. Verlegung neuer Grüns und Wasserleitungen

Sämtliche Bereiche des Golfplatzes, welche im Zusammenhang mit den Umbaumaßnahmen das Spiel beeinträchtigen (Erdaufschüttungen, Fahrzeugspuren, kahle Stellen, Einsämungen, Grassoden, Wasserschächte usw.) gelten als „ungewöhnliche Platzverhältnisse (Regel 16.1)“, auch wenn sie nicht extra gekennzeichnet sind. Gemäß Regel 16 darf straffreie Erleichterung in Anspruch genommen werden.

Bis zur Fertigstellung der Umbaumaßnahmen wir die Bahn 3 um ca. 100 m verkürzt und es kann nur auf einem provisorischen Grün eingelocht werden. Auf der gesamten Spielbahn darf der Ball gereinigt und bessergelegt werden.

 

3.2 Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Regel 16.1 b)

Ungewöhnliche Platzverhältnisse / Boden in Ausbesserung sind durch blaue Pfähle gekennzeichnet. Es muss straflose Erleichterung nach Regel 16.f in Anspruch genommen werden. Erleichterung nach Regel 16.1 b von Tierlöchern wird nicht gewährt, wenn lediglich die Standposition behindert ist.

Ungewöhnliche Bodenverhältnisse liegen auch vor, wenn der Ball / Stand sich im Bereich ungewöhnliche Platzverhältnisse befindet, welche nicht blau gekennzeichnet ist.

Der Spieler darf den Ball reinigen (z.B. Tierkot beseitigen), danach nicht näher zum Loch, an der nächsten sauberen Stelle straflos fallen lassen. Ist lediglich der Stand des Spielers behindert, wird keine straflose Erleichterung gewährt. Diese Platzregel gilt nicht in einer Penalty Area

STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN DIE PLATZREGEL: GRUNDSTRAFE

3.3 Spielverbotszone mit Betretungsverbot Bahn 3

Die linke Spielseite auf Loch 3 ist „Blau mit grünen Köpfen“ als Spielverbotszone gekennzeichnet und darf NICHT BETRETEN WERDEN. Es muss straflose Erleichterung nach Regel 16.1 f am Kreuzungspunkt innerhalb einer Schlägerlänge in Anspruch genommen werden.

STRAFE FÜR DAS „BETRETEN/SPIELEN AUS DER SPIELVERBOTSZONE“: DISQUALIFIKATION DURCH DIE SPIELLEITUNG WEGEN SCHWERWIEGENDEM VERSTOSS DER VERHALTENSRICHTLINIEN REGEL 1.2b

 

3.4 Schutz von historisch oder kulturell bedeutsamen Orten

Die vorgeschichtlichen Grabhügel auf den Löchern 3 und 5 sind Spielverbotszonen, die als ungewöhnliche Platzverhältnisse mit blauen Pfählen gekennzeichnet sind. Der Ball darf auf den Hügeln gesucht werden, aber ein Spiel aus diesen Bereichen ist verboten. Es muss straflose Erleichterung (Regel 16.f) in Anspruch genommen werden.

STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN DIE PLATZREGEL: GRUNDSTRAFE NACH REGEL 14.7a

Entfernung zum Grünanfang:           

100 m bis Anfang Grün grüner Holzpfahl mit weißem Ring                  Fairway-Teller weiß

150 m bis Anfang Grün grüner Holzpfahl mit 2 weißen Ringen              Fairway-Teller rot

200 m bis Anfang Grün grüner Holzpfahl mit 3 weißen Ringen              Fairway-Teller gelb

Weitere Ergänzungen z. B. auf Grund des fortschreitenden Platzumbaus (z.B. versetzte Abschläge, verkürzte oder gesperrte Bahnen) sind kurzfristig möglich und werden vor Beginn der Runde vom Starter/Wettspielleitung bekannt gegeben. Eine handicaprelevante Runde, mit Sonderregelung auf Bahn 3, ist gemäß DGV-Bestimmungen zulässig.

Der Spielausschuss des GC Sylt
Stand: 20.03.2024