Liebe Mitglieder,
Kein Lech-Pokal
unsere Freunde aus Lech haben uns mitgeteilt, dass der dortige Tourismusservice in diesem Jahr alle Reisen gestrichen hat. Damit wird der schon traditionelle Lech-Pfingstpokal 2020 beim GC Sylt ausfallen. Sehr schade, aber total verständlich.
Mal abwarten, was bis zum Pfingstwochenende (31. Mai, 1. Juni) alles passiert. Vielleicht ist bis dahin ein (möglicherweise eingeschränkter) Spielbetrieb wieder möglich, dann werden wir einen zünftigen Lech-Pokal ohne unsere Lecher Freunde austragen und selber ein bisschen Alpen-Flair auf Sylt produzieren. Aber natürlich nur im Rahmen der dann gesetzlich fixierten Auflagen.
Hilfe für ältere Mitglieder
die Idee unseres Nachbar-Clubs, der Marine, haben wir gern aufgegriffen: Wir helfen unseren älteren Sylter Mitgliedern – sei es beim Einkauf, bei der Kommunikation mit Ämtern, ei allem, was ihr Leben in der Krise einfacher macht. Rufen Sie bitte Silke Althoff im Golf-Sekretariat an (04651/9959810), das Sekretariat ist zurzeit Montag bis Freitag von 9.30 Uhr bis 14.00 Uhr und am Samstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr besetzt.
Diskussion zur Unzeit
Einige Golfclubs in NRW haben eine Anfrage gestartet, um Sondergenehmigungen für die Nutzung von Golfanlagen auch in Zeiten der Kontaktsperre zu erreichen. Ich persönlich bin fassungslos, wie man in dieser Ausnahmesituation eine solche Diskussion anzetteln kann. Mindestens 95 Prozent haben sich in den sozialen Netzen über diese unsolidarische Aktion ebenfalls empört und ihr komplettes Unverständnis geäußert.
Auch der Deutsche Golf-Verband hat zu dieser Diskussion zur Unzeit seine unmissverständliche Haltung veröffentlicht. Dieser schließt sich der GC Sylt an:
Aktuell zu diesem Wochenende erhält der Verband Kenntnis von verschiedenen Initiativen einzelner DGV-Mitglieder, mit denen bei den zuständigen Landesministerien z. B. sogenannte Anträge auf Erlaubnis zur Ausübung des Golfsports gestellt werden. Nach Überzeugung der Verantwortlichen des Verbandes ist der „richtige“ Zeitpunkt für Vorstöße dieser Art klar erkennbar nicht gegeben. Auch wenn die vorgebrachten Argumente verständlich sind, ist die Einhaltung des Verbots des Sportbetriebs nicht zuletzt als gesamtgesellschaftliche Aufgabe angezeigt, um unseren Mitmenschen, ob Golfer oder nicht, den wichtigsten Dienst zu erweisen, den jeder Einzelne jetzt erbringen kann, nämlich uneingeschränkt die bestehenden Regelungen zu befolgen, um sich und andere zu schützen. Die Verbandsführung blickt naturgemäß ebenfalls mit Sorge auf mögliche länger andauernde behördliche Verbote zur Nutzung der Golfplätze, ist aber davon überzeugt, dass verhältnismäßigere Bestimmungen unter Würdigung der jeweiligen aktuellen Infektionslage erst in der kommenden Zeit ihre Umsetzung erfahren werden.
Bleiben sie geduldig, bleiben sie gesund
Ihr Werner Rudi
Präsident GC Sylt